FMH: Pharma-Kooperations-Kodex - Transparenz weiter verbessern



22.03.2019, Die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pharmaindustrie liegt im Interesse einer guten Gesundheitsversorgung und trägt zur Vermehrung des Wissens bei. Da diese Zusammenarbeit zu Interessenkonflikten und Abhängigkeiten führen kann, ist sie seit elf Jahren transparent in der FMH- Standesordnung geregelt. Die Pharmaindustrie setzt mit dem Pharma-Kooperations-Kodex ebenfalls auf Transparenz: Seit 2015 erfassen die in der Schweiz tätigen Pharmaunternehmen alle Entschädigungen an Leistungserbringer wie Ärzte, Spitäler und Apotheker und veröffentlichen sie. Die FMH befürwortet diese Offenlegung.


Für eine hohe Behandlungsqualität sind sowohl die klinische Forschung als auch die stete Fortbildung der Ärzte von zentraler Bedeutung.

Die Zusammenarbeit der Ärzteschaft mit der Pharmaindustrie ist seit langem etabliert. Die Ergebnisse von Forschung und Therapieverbesserungen tragen wesentlich zur Behandlungsqualität bei und kommen den Patientinnen und Patienten zugute.

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, hat die FMH bereits vor elf Jahren gemeinsam mit der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften Verhaltens-Richtlinien zur Zusammenarbeit von Ärzteschaft und Industrie erarbeitet und für ihre Mitglieder verbindlich erklärt.

Diese Richtlinien halten fest, wie die Zusammenarbeit in der Forschung, in der Weiter- und Fortbildung, bei einer Expertentätigkeit und bei Geschenken zu regeln ist, damit die Objektivität und Unabhängigkeit von Ärztinnen und Ärzten gewahrt bleibt.

Die Position der FMH
Die FMH begrüsst das Bestreben der Industrie, mit dem Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) die Transparenz in der Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Industrie weiter zu verbessern. Mit dieser Initiative wird nicht nur das Vertrauen in die Gesundheitsversorgung und in die Forschung gestärkt, sondern auch die Unabhängigkeit der Ärzteschaft. Positiv beurteilt die FMH auch die Empfehlung von Scienceindustries an ihre Mitgliederorganisationen, nur mit jenen Leistungserbringern (Apothekern, Ärzten etc.) zusammen zu arbeiten, die von der Pharmaindustrie erhaltene Entschädigungen transparent offenlegen.

Diese Position hat die FMH ihren Mitgliedern klar kommuniziert und die Richtlinien zur Zusammenarbeit sind seit 2006 Bestandteil der Standesordnung: Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften Zusammenarbeit Ärzteschaft - Industrie. Als positive Entwicklung daraus liegt die Zustimmungsrate zur Offenlegung der erhaltenen Zahlungen bei den Health Professionals (unter die auch die Ärzte fallen) im Median bei über 80%.

Optimierungspotenzial
Nach wie vor gibt es aus Sicht der FMH noch Optimierungspotential: Im Sinne der Transparenz ist es notwendig, dass die Entschädigungen an einer einzigen Stelle publiziert sind, und nicht bei jedem einzelnen Unternehmen gesucht werden müssen.


Medienkontakt:
Charlotte Schweizer
Tel. 031 359 11 50
E-Mail: kommunikation@fmh.ch

Über FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte:
Die FMH setzt sich dafür ein, dass alle Patientinnen und Patienten in der Schweiz Zugang zu qualitativ hochstehender und finanziell tragbaren medizinischen Leistungen haben.

Im politischen Entscheidungsprozess macht sich die FMH für eine ausgewogene Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder stark und fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Schweizer Gesundheitssystems.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der FMH ist ein eidgenössisches oder gleichwertiges Arztdiplom. Ordentliche Mitglieder erwerben gleichzeitig die Mitgliedschaft in einer der Basisorganisationen.

Diese umfassen 24 kantonale Ärztegesellschaften, den Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO und den Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz VLSS.

Weitere Informationen und Links:

 FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (Firmenporträt)
 Artikel 'FMH: Pharma-Kooperations-Kodex...' auf Swiss-Press.com
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