Staatssekretariat für Migration: Asylstatistik Februar 2021



18.03.2021, Bern-Wabern - Im Februar 2021 wurden in der Schweiz 812 Asylgesuche eingereicht, 20 weniger als im Vormonat (-2,4 %). Gegenüber Februar 2020 nahm die Zahl der Asylgesuche um 24,2 % ab (-259 Gesuche).


Bern-Wabern, 17.03.2021 - Im Februar 2021 wurden in der Schweiz 812 Asylgesuche eingereicht, 20 weniger als im Vormonat (-2,4 %). Gegenüber Februar 2020 nahm die Zahl der Asylgesuche um 24,2 % ab (-259 Gesuche).

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erledigte im Februar 2021 insgesamt 1260 Asylgesuche: Dabei wurden 247 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 207 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 423 Personen erhielten Asyl und 297 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 309 auf 3270 ab. Auch die altrechtlichen Pendenzen konnten weiter abgebaut werden. Bundesrätin Keller-Sutter beauftragte im Sommer 2019 das SEM, Pendenzen im Bereich der altrechtlichen Asylgesuche beschleunigt zu bearbeiten. Dank verschiedener Massnahmen erreichten diese Ende Februar mit 252 Fällen nun einen neuen Tiefststand. Zum Vergleich: Während der Flüchtlingskrise gab es Ende Februar 2016 31 196 pendente Asylfälle.

Im Februar haben 202 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 386 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 118 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 261 Personen ersucht und 46 Personen wurden der Schweiz überstellt.

Resettlement-Programm
Am 29. Mai 2019 verabschiedete der Bundesrat das Umsetzungskonzept Resettlement, das die Aufnahme von bis zu 1600 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen im Zeitraum 2020-?2021 vorsieht. Im Februar 2021 sind in diesem Rahmen 84 Personen in die Schweiz eingereist.

Anmerkung:
Das SEM verzichtet ab diesem Jahr auf eine quartalsweise Kommentierung der Asylstatistik. Der Kommentar zur Asylstatistik wird ab diesem Jahr jeweils am Jahresende erstellt und veröffentlicht.


Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch

Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

Weitere Informationen und Links:

 Staatssekretariat für Migration SEM (Firmenporträt)
 Artikel 'Staatssekretariat für Migratio...' auf Swiss-Press.com
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