Kapitalerträge der Krankenversicherer für die Prämiensenkung: Das geltende freiwillige System reicht aus


Bundesamt für Gesundheit BAG

15.10.2026, Bern — Die Krankenversicherer müssen ihre gesamten Kapitalerträge nicht zur Prämiensenkung einsetzen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der freiwillige Charakter des heutigen Mechanismus ausreicht. An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2026 hat er den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.3930 Feller «Die gesamten Kapitalmarkterträge der Krankenversicherer für die Prämiensenkung verwenden» genehmigt.


Sollen die Krankenversicherer dazu verpflichtet werden, ihre gesamten Kapitalerträge zur Prämiensenkung einzusetzen, um die Versicherten zu entlasten? In seiner Stellungnahme zum Postulat 22.3930 Feller vertritt der Bundesrat den Standpunkt, dass das heutige freiwillige System sich bewährt hat und bereits zur Prämiensenkung beiträgt. So haben die Versicherer die Möglichkeit, einen Anteil der Kapitalerträge von den durch die obligatorische Krankenversicherung zu deckenden Kosten abzuziehen. Die meisten Versicherer tun dies, wenn ihre Solvabilität gut ist.

Nach Ansicht des Bundesrats ermöglicht der freiwillige Charakter dieses Mechanismus die Vermeidung zusätzlicher Prämienschwankungen und bei Bedarf die Verwendung von Kapitalerträgen zur Reservebildung. Die Einführung eines Obligatoriums ist zurzeit nicht erforderlich.

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 Artikel 'Kapitalerträge der Krankenvers...' auf Swiss-Press.com
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